Close

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein großes Anliegen.

 

Weiter zur Datenschutzerklärung der Hochschule

Datenschutz im Jahr 2021

 

Start einer neuen Informationsreihe auf der Homepage des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Vierzig Jahre nach dem Inkrafttreten des ersten Bayerischen Datenschutzgesetzes kam es im Jahr 2018 zu einer weitreichenden Datenschutzreform:

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union – und damit auch im Freistaat Bayern – unmittelbare Geltung beanspruchen und die bisherige allgemeine europäische Datenschutz-Richtlinie ersetzen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind bereits die ersten Gesetzgebungsverfahren angelaufen, um das nationale Recht mit dem neuen europäischen Datenschutzrechtsrahmen umfassend in Übereinstimmung zu bringen.

Im Bereich der bayerischen öffentlichen Verwaltung sind insbesondere die staatlichen und kommunalen öffentlichen Stellen selbst für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung verantwortlich. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe.

Zur Unterstützung stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz daher künftig zu ausgewählten Themenbereichen des neuen Datenschutzrechts fortlaufend Informationen und Hilfestellungen bereit. Startzeitpunkt ist heute – ein Jahr vor dem Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung.

Die einzelnen Veröffentlichungen dieser Informationsreihe sind in der Rubrik „Datenschutzreform 2018“ unter https://www.datenschutz-bayern.de/ im Internet abrufbar. Sie können darüber hinaus mittels eines eigens eingerichteten RSS-Feeds abonniert werden.

Prof. Dr. Thomas Petri: „Ich hoffe, dass mein neues Informationsangebot den bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf das neue Datenschutzrecht hilfreich sein kann. Daher ermuntere ich alle bayerischen Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen, dieses Angebot anzunehmen. Besonders würde ich mich freuen, wenn meine neue Informationsreihe auch bei den übrigen Besuchern meiner Homepage, insbesondere bei den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern, auf Interesse stößt.“

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, heißt Sie Willkommen Datenschutz ist ein Grundrecht, das Ihre Privatsphäre schützt. Es ermöglicht Ihnen, über die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten grundsätzlich selbst zu entscheiden. Damit ist Datenschutz auch eine wichtige Voraussetzung für einen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Ihre Datenschutzrechte gegenüber der bayerischen öffentlichen Verwaltung zu wahren, ist mein Auftrag.

Weiter zum Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz