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FAQ

Was mache ich, wenn ich mein Zeugnis zum Bewerbungsschluss noch nicht habe?

Das Abschlusszeugnis des Erststudiums ist spätestens am Tag der Immatrikulation Anfang Oktober nachzureichen. Bitte der Bewerbung aktuelle Studiennachweise/Bestätigungen (z.B. Transcript of Records o.ä.) beilegen.

Bis wann müssen die praktischen Erfahrungen nachgewiesen werden?

Die Nachweise der praktischen Erfahrung müssen spätestens mit der Bewerbung eingereicht werden. Bitte die Praxiserfahrung in den Lebenslauf aufnehmen und, wenn vorhanden, Praktikumszeugnisse oder andere Nachweise mit der Bewerbung einreichen.

Was zählt als praktische Erfahrung im Kulturbereich?

  • Praktika in Kulturbetrieben, Kulturinstitutionen, kulturnahen Institutionen
  • Praktika in Kommunikations-, Sponsoring-, Event-Abteilungen von Unternehmen, die Kultursponsoring betreiben
  • Praktika in Künstleragenturen sowie in Agenturen, die in den Bereichen Beratung, Projektmanagement, Sponsoring etc. für Kulturinstitutionen tätig sind
  • Praktika in Unternehmen der Musikindustrie oder des Veranstaltungswesens
  • Praktika in Kulturämtern und -behörden
  • Praxisprojekte im Rahmen des Studiums, die sich mit der Organisation und/oder Finanzierung kultureller Veranstaltungen beschäftigen
  • Praxiserfahrung auf und hinter der Bühne, z.B. als Musiker, Sänger, Schauspieler, Regisseur, Inspizient, Techniker, Maskenbildner etc.
  • Organisation eigener Praxisprojekte im Kulturbereich, z.B. Management der eigenen Band/des eigenen Ensembles, Ausstellungskuration, Festivalorganisation etc.
  • Die erforderlichen drei Monate Praxiserfahrung müssen nicht am Stück absolviert werden, sondern können sich aus o.g. Möglichkeiten zusammensetzen.

Was zählt als praktische Erfahrung im Bereich der digitalen Kommunikation?

  • Praktika in den Medien
  • Praktika in Unternehmen der Tech-Branche, die an digitalen Technologien für die Musik- und Unterhaltungsindustrie arbeiten
  • Praktika in Unternehmen der Entertainmentindustrie, z.B. Videospielhersteller, Streamingdienste, Verlage, Filmproduktionsfirmen etc.
  • Praktika in Marketing-, PR-, Media-, Kommunikationsagenturen
  • Praktika in Kommunikations-, Marketing-, IT-Abteilungen von Unternehmen
  • Praktika in Künstleragenturen und Unternehmen der Musikindustrie oder des Veranstaltungswesens
  • Praxisprojekte im Rahmen des Studiums, die sich mit der Planung/Durchführung digitaler Kommunikation von Projekten aus der Musik- oder Unterhaltungsindustrie beschäftigten
  • Praxiserfahrung auf und hinter der Bühne, z.B. als Musiker, Sänger, Schauspieler, Regisseur, Inspizient, Techniker, Maskenbildner etc.
  • Organisation eigener Praxisprojekte im Musik- und Medienbereich, z.B. Management der eigenen Band/des eigenen Ensembles, Festivalorganisation, eigener Podcast, TikTok- oder YouTube-Kanal etc.
  • Die erforderlichen drei Monate Praxiserfahrung müssen nicht am Stück absolviert werden, sondern können sich aus o.g. Möglichkeiten zusammensetzen.

Was zählt als praktische Erfahrung im Kulturjournalismus?

  • Praktika in journalistischen Redaktionen
  • freie Mitarbeit bei journalistischen Medien inkl. Ausbildungsredaktionen

Welchen Sprachnachweis muss ich als ausländische/r Bewerber:in erbringen?

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus nicht-deutschsprachigen Ländern sowie Deutsche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, benötigen einen Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse. Dieser wird durch ein Zertifikat erbracht, das mindestens das Niveau C1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lehren, lehren, beurteilen“ erreicht.

Kann ich die Masterstudiengänge berufsbegleitend studieren?

Ein berufsbegleitendes Studium ist leider nicht möglich. Die Veranstaltungen des viersemestrigen Vollzeit-Studiengangs finden voraussichtlich von Montag bis Freitag statt, in Ausnahmefällen auch am Wochenende.

Kann ich ein Auslandssemester/ Auslandspraktikum machen?

Es besteht die Möglichkeit ein bis zwei Urlaubssemester zu nehmen und sich selbstständig um ein Auslandssemester oder Praktikum im Ausland zu bemühen. Bei Bewerbung und Aufenthalt kann das Institut beziehungsweise die Hochschule für Musik und Theater München Sie derzeit nicht finanziell unterstützen, steht jedoch beratend zur Seite. Praktikumsförderungen werden unter anderem von den folgenden staatlichen Anlaufstellen angeboten:

Wo finde ich die Prüfungs- und Studienordnung?

Die Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Kultur- und Musikmanagement sowie die Allgemeine Prüfungsordnung für die Master-of-Arts-Studiengänge finden Sie hier.

Die Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Digitale Kommunikation in der Musik- und Entertainmentindustrie sowie die Allgemeine Prüfungsordnung für die Master-of-Arts-Studiengänge finden Sie hier.

Die Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Kulturjournalismus sowie die Allgemeine Prüfungsordnung für die Master-of-Arts-Studiengänge finden Sie hier.

Was ist eine Fallstudie aus dem Bereich des Kulturmanagement?

Die Fallstudie im Eignungsverfahren wird eine fachbezogene Problemstellung mit mehreren kleinen Teilaufgaben sein, die die Bewerberinnen und Bewerber in Teams von bis zu 5 Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb von 90 Minuten lösen sollen. Anschließend werden die Ergebnisse vor der Prüfungskommission etwa 20-25 Minuten lang präsentiert, wobei jede Bewerberin und jeder Bewerber den gleichen Anteil Redezeit erhält.
Die Problemstellungen können alle Bereiche des Kulturmanagement zum Inhalt haben, folgendes Beispiel ist eine mögliche Fallstudie für das Eignungsverfahren:

Das Kleiderschrank Orchester Leibnitz (KSO) ist eines der ältesten Orchester Deutschlands. Das Orchester unterliegt dem Tarifvertrag für Kulturorchester TVK A und hat 99 Planstellen. Das KSO spielt über 100 Konzerte im Jahr mit regelmäßiger Tourneetätigkeit und Teilnahme an internationalen Festivals.
Der Haushalt der Stadt Leibnitz ist aus den Fugen geraten und die Stadt ist gezwungen umfassende Kürzungen im Bereich der Kulturförderung durchzusetzen. Der Kultursenat der Stadt hat beschlossen, die öffentlichen Zuschüsse für das KSO um 10% zu kürzen. Diese Kürzungen sind existenzgefährdend für das Orchester, weshalb die Geschäftsführung des Orchesters Sie beauftragt, Rettungspläne zu entwickeln:

  • Beschreiben Sie die Finanzierungsstrukturen eines Orchesters.
  • Welche Möglichkeiten für Sparmaßnahmen hat das Orchester?
  • Welche Konsequenzen entstehen aus den Einsparungen?
  • Wie können neue bzw. zusätzliche Einnahmequellen erschlossen werden?

Was ist eine Fallstudie aus dem Bereich der digitalen Kommunikation?

Die Fallstudie im Eignungsverfahren wird eine fachbezogene Problemstellung mit mehreren kleinen Teilaufgaben sein, die die Bewerberinnen und Bewerber in Teams von bis zu 5 Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb von 90 Minuten lösen sollen. Anschließend werden die Ergebnisse vor der Prüfungskommission etwa 20-25 Minuten lang präsentiert, wobei jede Bewerberin und jeder Bewerber den gleichen Anteil Redezeit erhält.
Die Problemstellungen können alle Bereiche der digitalen Kommunikation zum Inhalt haben, folgendes Beispiel ist eine mögliche Fallstudie für das Eignungsverfahren:

Die Kreativagentur REACH ist spezialisiert auf Content Creation und soll für ein Konzerthaus reichweitenstarke digitale Inhalte entwickeln, weil die Kampagne „Musik ist, was du fühlst“ die Altersgruppe der 20 bis 29-Jährigen nicht erreicht. Als Mitarbeiter:in der Kreativagentur werden Sie beauftragt, Konzept und Prototypen für die digitalen Inhalte zu erstellen, um für die entsprechend Reichweite in der Zielgruppe zu sorgen:

  • Entwickeln und beschreiben Sie die Art der digitalen Inhalte und wie diese die Kampagne unterstützen.
  • Begründen Sie, welche digitale(n) Plattforme(n) in welcher Weise hierfür genutzt werden sollen.
  • Stellen Sie Konzept und Prototypen in einer Kurzpräsentation vor.

Gibt es eine Altersbegrenzung für die Masterstudiengänge?

Nein, es gibt keine Altersbegrenzung.

Wie hoch sind die fälligen Beiträge pro Semester?

Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie unter: https://hmtm.de/studieren/rueckmeldung/

ACHTUNG: Für die Bewerbung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 50,00 Euro fällig. Die Zahlung ist bis 31. Mai für die Masterstudiengänge Kulturmanagement und Kulturjournalismus respektive 15. Juni für den Masterstudiengang Digitale Kommunikation nachzuweisen und wird nicht erstattet.

Welche Fristen und Termine muss ich einhalten, wenn ich mich bewerben möchte?

Die Bewerbung ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Einsendeschluss für die drei Masterstudiengänge ist der 31. Mai. Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich in der ersten Julihälfte statt. Das Bewerbungsportal finden Sie hier.